Die Kanzlei

Eigentlich wollte/sollte ich nach meinem Eintritt als Rechtsanwalt in die Krefelder Wirtschaftskanzlei Tibio – Kleinheisterkamp – Wendt so schnell wie möglich Wirtschaftsprüfer (wie mein Großvater, siehe „Back to the roots“) werden. Die Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht bewegte sich auch noch nahtlos in diese Richtung. Dann aber war die schon während der Referendarzeit entdeckte Affinität zum Arbeitsrecht doch stärker als die genetisch und durch den Wunsch der Sozien vorgegebene Richtung. Nach den ersten erfolgreich bearbeiteten arbeitsrechtlichen Mandaten – zunächst ausschließlich als Arbeitgebervertreter der steuerlichen Mandate der Kanzlei – konzentrierte ich mich neben der gesellschaftsrechtlichen Beratung mehr und mehr auf das in der Kanzlei damals noch als Nebengebiet behandelte Arbeitsrecht.

Der Auf- und ständige Ausbau eines eigenständigen arbeitsrechtlichen Dezernates und die Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht waren die logischen Konsequenzen dieser Entscheidung.

Heute berate ich als Dauermandanten mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von rund 500 Beschäftigten in Krefeld und am linken Niederrhein, in Düsseldorf, Duisburg und Berlin bei allen auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen und erarbeite maßgeschneiderte Problemlösungen, auch im kollektiven Arbeitsrecht (z.B. Betriebsvereinbarungen, Firmentarifverträge etc.).
Die Vertretung der Arbeitgeberinteressen stellt zwar weiterhin einen wichtigen Bereich meiner Tätigkeit dar. Mehr und mehr gehören aber auch Arbeitnehmer/innen, von der Führungskraft bis zur/zum Auszubildenden zu meinen Mandanten. So habe ich im vergangenen Jahr in den von mir geführten arbeitsgerichtlichen Verfahren in 42 % der Fälle die Arbeitnehmerseite vertreten.

Die regelmäßige intensive Beschäftigung mit den arbeitsrechtlichen Entwicklungen und Tendenzen (insbesondere in der Rechtsprechung des EuGH, des BAG und des für uns zuständigen LAG Düsseldorf) und eine weit über den für die Fachanwaltschaft vorgeschriebenen Umfang hinausgehende ständige Fortbildung sind die von mir mit „Spaß an d’r Freud‘“ erledigten Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung meines hohen Qualitätsstandards als Arbeitsrechtler nach dem mir sicherlich auch gentechnisch vorgeschriebenen Prinzip:

„Engagiert, seriös und für die Mandanten erfolgreich“.

Und last but not least:
Meine langjährige Office Managerin Frau Gabriele Böttcher (Geprüfte Rechtsfachwirtin) steht mir und insbesondere den Mandantinnen und Mandanten mit ihrem mit bayerischem Humor gepaarten Fachwissen seit jetzt mehr als 13 Jahren zur Seite.